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Hintergrund
Bundesweinprämierung DLG
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Die Deutsche Landwirtschaftgesellschaft (DLG) prüft bereits seit 100 Jahren Wein. Daraus entstand 1951 die DLG-Bundesweinprämierung, bei der unabhängige Prüfer die eingereichten Weine nach verschiedenen Kriterien testen. Dazu gehören Geschmack, Harmonie, und das Zusammenspiel aller riech- und schmeckbaren Komponenten. Die Prüfer verkosten die Weine blind und vergeben Noten zwischen eins (schlechteste) und fünf (beste). Zugelassen sind nur Weine, die schon bei Kammer- oder Gebietsweinprämierungen bzw. beim Weinsiegel ihre Klasse bewiesen haben. Je nach ereichter Punktzahl gibt es dann einen der folgenden DLG-Preise:

ab 3,5 Punkte: Bronzener DLG-Preis
ab 4,0 Punkte: Silberne DLG-Preis
ab 4,5 Punkte: Goldener DLG-Preis (früher Großer DLG-Preis)
Darüberhinaus erhalten besondere Weine den Goldenen DLG-Preis Extra